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FG Köln Urteil v. - 14 K 1799/99 EFG 2000 S. 1309

Gesetze: EStG § 7g Abs 3, EStG § 7g Abs 5, EStG § 7g Abs 6

Bilanzen

Zum Nachweis der Investitionsabsicht bei Bildung einer Ansparrückslage nach § 7g Abs. 3 EStG

Leitsatz

Voraussetzung für die Bildung einer Ansparrücklage ist, daß der Steuerpflichtige im Wirtschaftsjahr der Bildung der Rücklage die Investitionen konkret geplant hat und diese Planung anhand objektiver äußerer Merkmale auch nachweisen kann.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1309
BAAAB-08922

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