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FG Köln Beschluss v. - 15 K 3367/00 EFG 2003 S. 108

Gesetze: ZPO § 114, FGO § 142 Abs 1

Finanzgerichtsverfahren:

Prozesskostenhilfe auch nach Klagerücknahme möglich

Leitsatz

Nimmt der Kläger im Rahmen einer Einigung mit dem Finanzamt seine Klage im finanzgerichtlichen Verfahren zurück, so kann ihm auch noch im Nachhinein PKH gewährt werden, wenn der Antrag im Zeitpunkt der Rücknahme bereits bewilligungsreif war.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 108
EFG 2003 S. 108 Nr. 2
IAAAB-08937

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