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FG Köln Urteil v. - 1 K 7111/00 EFG 2001 S. 1288

Gesetze: EStG § 20 Abs 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 3, EStG § 36 Abs 2, EStG § 36 Abs 2 Nr 3, EStG § 1 Abs 3

Kapitaleinkünfte

Einbeziehung von Kapitaleinkünften bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 3 EStG (Grenzpendlerbesteuerung)

Leitsatz

1) In den Fällen der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht (Grenzpendlerbesteuerung) unterliegen Dividendeneinnahmen von inländischen Kapitalgesellschaften und anrechenbare Körperschaftsteuer gemäß § 1 Abs. 3 Satz 3 EStG nicht der deutschen Einkommensteuer, wenn diese Einkünfte nach einem DBA in Deutschland nur beschränkt besteuert werden dürfen.

2) § 1 Abs. 3 Satz 3 EStG regelt den Umfang der Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 1 EStG insgesamt und bezieht sich nicht nur auf die Berechnung der Einkommensgrenzen nach § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 1291 Nr. 23
EFG 2001 S. 1288
DAAAB-08982

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