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FG Köln Urteil v. - 2 K 2633/98 EFG 2003 S. 78

Gesetze: EStG § 10 Abs 1 Nr 7, EStG § 9 Abs 1, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 10 Abs 1

Sonderausgaben:

Aufwendungen für ein Erststudium - Ausbildungskosten

Leitsatz

Aufwendungen für ein Erststudium sind keine Werbungskosten. Dies gilt auch für ein berufsbegleitendes Studium an einer Fachhochschule mit dem Abschluss Diplom Betriebswirt, wenn der Steuerpflichtige bereits 18 Jahre als gelernter Groß- und Außenhandelskaufmann tätig ist und die im Studium vermittelten Inhalte für den ausgeübten Beruf nützlich oder für die Ausübung gar erforderlich sind.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 78
EFG 2003 S. 78 Nr. 2
CAAAB-09000

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