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FG Köln Urteil v. - 2 K 4183/99 EFG 2001 S. 579

Gesetze: EStG § 32 Abs 1, EStG § 32 Abs 1 Nr 2, SGB VIII § 39 Abs 2, SGB VIII § 39 Abs 3, SGB VIII § 39 Abs 4, SGB VIII § 39 Abs 5, SGB VIII § 39 Abs 6

Kindergeld

Voraussetzungen der Kindergeldgewährung an Pflegeeltern

Leitsatz

1) Ein für das Kindergeld nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu berücksichtigendes Pflegekind muss von den Pflegeeltern zu einem nicht nur unwesentlichen Teil auf deren Kosten unterhalten werden.

2) Unterhaltsaufwendungen der (Pflege)Eltern liegen vor, wenn sie mindestens etwa 20% der gesamten Unterhaltskosten des Kindes selbst tragen. Das ist nicht der Fall, wenn den Pflegeeltern gemäß § 39 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 bis 6 SGB VIII die tatsächlichen laufenden und nach § 39 Abs. 3 SGB VIII die außergewöhnlichen Aufwendungen durch das Jugendamt erstattet werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 579
AAAAB-09005

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