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FG Köln Urteil v. - 3 K 3249/01 EFG 2002 S. 682

Gesetze: EStG § 34 Abs 2, EStG § 34 Abs 2 Nr 2, EStG § 24 Nr 1a, EStG § 24 Nr 1

Abfindung als außerordentliche Einkünfte:

Ausschluß des Schadens mangels Zwangslage

Leitsatz

Der Verzicht auf die Leistungen aus einer Pensionszusage gegen die Gewährung einer Kapitalabfindung anlässlich des Verkaufs von Geschäftsanteilen beruht nicht auf einer Zwangslage, wenn es sich um Bestandteile eines frei ausgehandelten Vertrages handelt. Dies gilt selbst dann, wenn der Verkauf ansonsten nicht zustande gekommen wäre, denn dies ändert nichts an der freien Entscheidung des Veräußernden, den Vertrag zu schließen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 682
XAAAB-09071

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