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FG Köln Urteil v. - 5 K 3372/96 EFG 2001 S. 1230

Gesetze: GG Art 3 Abs 1, GG Art 9 Abs 3, GG Art 100 Abs 1, GG Art 100 Abs 1 S 1, EStG § 4, EStG § 8, GewStG § 7, BVerfGG § 80 Abs 2, BVerfGG § 80 Abs 2 S 1

Gewerbesteuer

Berücksichtigung von Streikunterstützungsleistungen der Arbeitgeberverbände an ihre Mitglieder als zum Gewerbeertrag gehörende Betriebseinnahmen

Leitsatz

1) Unterstützungsleistungen, die ein Arbeitgeberverband seinen Mitgliedern für im Arbeitskampf erlittene Produktionsausfälle zahlt, erhöhen als Betriebseinnahmen den Gewerbeertrag.

2) Die rechtliche Einordnung dieser Zahlungen als zum Gewerbeertrag gehörende Betriebseinnahmen verstößt weder gegen die verfassungsrechtlich geschützte Koalitionsfreiheit in Form der Kampfparität noch gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 1366 Nr. 24
EFG 2001 S. 1230
MAAAB-09108

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