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FG Köln Beschluss v. - 6 V 3866/00

Gesetze: AO 1977 § 37 Abs 2, AO 1977 § 44 Abs 1, EStG § 26

Verfahrensrecht

Erstattungsberechtigung bei Gesamtschuldnerschaft

Leitsatz

Bei einer bestehenden intakten Ehe ist anders als bei den sonstigen Fällen der Gesamtschuldnerschaft von der regelmäßigen Absicht auszugehen, dass derjenige, der die Zahlung auf die gemeinsame Steuerschuld bewirkt, nicht nur sich selbst, sondern auch den anderen Ehegatten von seiner Steuerschuld befreien will. Dies hat zur Folge, dass ein Erstattungsbetrag nach § 37 Abs. 2 AO regelmäßig beiden Ehegatten zur Hälfte zusteht.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 491 Nr. 9
DAAAB-09150

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