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FG Köln Beschluss v. - 7 V 126/02

Gesetze: EStG § 7g Abs 3, EStG § 7g

Ansparabschreibung:

Ist die Angabe des voraussichtlichen Investitionszeitpunktes notwendig?

Leitsatz

1) Es ist ernstlich zweifelhaft, ob § 7g Abs. 3 EStG fordert, dass der Steuerpflichtige bei der Bildung der Rücklage den voraussichtlichen Investitionszeitpunkt darlegen muss.

2) Selbst wenn dieses der Fall ist, kann die Angabe jedenfalls im Rahmen der Einnahmen-Überschussrechnung bis zur Bestandskraft des entsprechenden Steuerbescheides erfolgen.

Fundstelle(n):
YAAAB-09182

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