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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 1177/98

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Verdeckte Gewinnausschüttung bei unklarer Bemessungsgrundlage für Gewinntantieme

Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals zum

Leitsatz

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn sich die Bemessungsgrundlage für eine Gewinntantieme aus der Tantiemevereinbarung nicht ableiten läßt.

Fundstelle(n):
RAAAB-09436

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