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FG München Urteil v. - 13 K 1887/98

Gesetze: EStG §2

Betreiben einer Squash-Anlage als ”Liebhaberei”

persönliche Gründe und Neigungen (hier: die Absicht, Einkommensteuer zu sparen)

Verlustbringender Betrieb einer Squash-Anlage als sog. Liebhaberei

Einkommensteuer 1990, 1991, 1992, 1993, 1994, 1995

Leitsatz

Der Betrieb einer Squash-Anlage, der über 11 Jahre hinweg einen Gesamtverlust von ca. 516.000 DM eintrug, stellt dann eine ”Liebhaberei” dar, wenn als persönliches Motiv die Absicht, Einkommensteuer zu sparen, festgestellt werden kann (Überleitung von vorprogrammierten Verlusten von einer GmbH, bei der sie sich steuerlich nicht auswirkten, auf ein Einzelunternehmen).

Fundstelle(n):
MAAAB-09523

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