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FG München  v. - 13 K 1978/00

Gesetze: FGO § 40 Abs. 2

Geltendmachung einer Rechtsverletzung als Voraussetzung der Klagebefugnis

Zwangsvollstreckung

Leitsatz

1. Die bloße Ankündigung der Zwangsvollstreckung und die Mitteilung an den Vollstreckungsschuldner über die Zustellung einer Pfändungsverfügung an den Drittschuldner sind keine mit der Klage anfechtbaren Verwaltungsakte.

2. Ist der Kläger weder Vollstreckungsschuldner noch Drittschuldner einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung, ist er mangels eigener Beschwer nicht klagebefugt.

Fundstelle(n):
KAAAB-09528

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