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Finanzgericht München Urteil v. - 13 K 4279/96 EFG 2001 S. 1361

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7

Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer

Leitsatz

Die Aufwendungen eines Maschinenschlossers für die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer sind keine als Werbungskosten abziehbare Fortbildungskosten im ausgeübten Beruf.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1361
EAAAB-09624

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