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FG München Urteil v. - 13 K 668/99

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 16 Abs. 3, EStG § 24 Nr. 2

Abziehbarkeit von Schuldzinsen

nachträgliche Betriebsausgaben

Tilgung von Gesellschafterdarlehen

gesonderter und einheitlicher Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1992, 1993, 1994, 1995, 1996 der „…„

Leitsatz

Schuldzinsen können nicht als nachträgliche Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Gesellschaft bei Aufgabe des Betriebs Verbindlichkeiten nicht getilgt hat, obwohl bei ordnungsgemäßer Abwicklung ausreichende Mittel zur Verfügung gestanden hätten; dies gilt insbesondere dann, wenn die Gesellschaft Forderungen der Gesellschafter bei Abwicklung tilgt, ohne die Forderungen anderer Gläubiger zu berücksichtigen und dadurch für diese weniger Tilgungsmittel bereitstehen (Anschluss an , BFHE 180/79, BStBl II 1996, 291)

Fundstelle(n):
LAAAB-09678

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