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Finanzgericht München Beschluss v. - 13 V 3190/01

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4

Abzug von Schuldzinsen als Betriebsausgaben;

Aufteilung nach dem Flächenverhältnis selbstgenutzter zu betrieblich genutztem Gebäudeteil;

Abgrenzung zum Zweikontenmodell

Einkommensteuer 1998, 1999

Leitsatz

Ein freiberuflich tätiger Steuerpflichtiger kann Schuldzinsen nur insoweit als Betriebsausgaben abziehen, als die Herstellungskosten dem betrieblich genutzten Gebäudeteil zuzuordnen sind. Die Aufteilung erfolgt also nach dem Verhältnis der Nutzflächen (privatbetrieblich).

Fundstelle(n):
HAAAB-09730

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