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Finanzgericht München Beschluss v. - 13 V 4452/02

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3, FGO § 69 Abs. 2, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2

Zur Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein Motorboot als Betriebsausgaben

Leitsatz

Das Motorboot einer Personengesellschaft, das auf Dauer nur eigenen privaten Zwecken eines Gesellschafters dient, gehört nicht zum steuerlichen Betriebsvermögen der Gesellschaft. Die Aufwendungen für das Boot sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar.

Fundstelle(n):
OAAAB-09745

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