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Finanzgericht München Urteil v. - 14 K 3855/97 EFG 2002 S. 298

Gesetze: AO 1977 § 35, AO 1977 § 69, AO 1977 § 34 Abs. 1, UStG § 18

Haftung eines Verfügungsberechtigten

Haftung für Umsatzsteuer-Vorauszahlung Juni 1995,

Säumniszuschläge

Leitsatz

1. Ein Verfügungsberechtigter i. S. von § 35 AO 1977 ist, wer durch die Führung sämtlicher Geschäfte faktisch die Leitung einer juristischen Person übernommen hat.

2. Ein Verfügungsberechtigter haftet wie ein gesetzlicher Vertreter, wenn er die steuerlichen Pflichten der juristischen Person, die er mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln, rechtlich und tatsächlich (zumindest teilweise) erfüllen kann, grob fahrlässig unter Vorschiebung rechtlicher Zweifel an der Besteuerung verletzt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 298
EFG 2002 S. 298 Nr. 6
DAAAB-09779

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