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Finanzgericht München Urteil v. - 14 K 4784/98 EFG 2002 S. 874

Gesetze: AO 1977 § 122 Abs. 5, AO 1977 § 80, AO 1977 § 355 Abs. 1, VwZG § 8 Abs. 1, VwZG § 9 Abs. 1

Zustellung des Bescheids an den Steuerpflichtigen persönlich nach vorheriger umfangreicher Tätigkeit eines Bevollmächtigten unwirksam

Zustellung eines Haftungsbescheides an den Steuerpflichtigen persönlich auch ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht des Vertreters unwirksam, wenn letzterer dem FA seine Bestellung angezeigt und dieses darauf hin den gesamten Schriftverkehr mit dem Vertreter geführt hat

Haftung für Umsatzsteuer 1992, 1993

Körperschaftsteuer 1992, 1993 steuerliche Nebenleistungen

Leitsatz

1. Die Zustellung eines Haftungsbescheides an den Steuerpflichtigen persönlich ist auch ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht des Bevollmächtigten unwirksam, wenn der Bevollmächtigte im vorhergehenden Haftungsprüfungsverfahren seine Beauftragung durch den Steuerpflichtigen mitgeteilt, den gesamten umfangreichen Schriftverkehr mit dem FA geführt hat und keine besonderen, für die spätere Zustellung des Bescheids an den Steuerpflichtigen persönlich sprechenden Gründe ersichtlich sind.

2. Dieser Zustellungsmangel i. S. von § 9 Abs. 1 VwZG wird erst dann geheilt -und die Einspruchsfrist läuft erst dann an–, wenn der Bevollmächtigte den Bescheid tatsächlich erhalten hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 874
EFG 2002 S. 874 Nr. 14
IAAAB-09786

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