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Finanzgericht München Urteil v. - 15 K 15211/87

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, HGB § 230

Stiller Gesellschafter bei fehlender Beteiligung am Geschäftswert des Unternehmens kein Mitunternehmer

Ablehnung der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte 1984 der Fa.

Leitsatz

Ein stiller Gesellschafter bzw. Gesellschafter einer BGB-Innengesellschaft, dessen Einlage in der Beschaffung eines Kredits zugunsten des Unternehmens durch Übernahme einer Bankbürgschaft besteht, ist mangels Unternehmerrisikos nicht Mitunternehmer i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, wenn ihm bei fehlender Beteiligung am Geschäftswert des Unternehmens im Falle der Auflösung weder die alleinige Geschäftsführung überlassen ist noch ein konkreter Anlass für eine drohende Inanspruchnahme aus der Bankbürgschaft besteht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAB-09799

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