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Finanzgericht München Urteil v. - 1 K 4562/00

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S.1, EStG § 21, EStG § 12 Nr. 1

Ablösung der Vermietungsabsicht durch die Absicht zur Selbstnutzung

Einkommensteuer 1998

Leitsatz

1. Vor Fertigstellung eines Hauses angefallene Aufwendungen sind dann nicht mehr als (vorweggenommene) Werbungskosten abziehbar, wenn die ursprünglich vorhandene Vermietungsabsicht aufgegeben und durch eine durch die Kündigung der eigenen Mietwohnung dokumentierte Selbstnutzungsabsicht ersetzt wird.

2. Ein Abzug der geltend gemachten AfA scheitert bereits daran, dass das Haus erst nach dem Zeitpunkt des Entschlusses zur Eigennutzung fertiggestellt wurde.

Fundstelle(n):
PAAAB-09911

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