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FG München Urteil v. - 9 K 3217/99

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 15a Abs. 1 S. 2, HGB § 230

Verluste aus typischer stiller Beteiligung

Einkommensteuer 1996

Leitsatz

Eine „geleistete Einlage” i.S.v. § 15a Abs. 1 Satz 2 EStG erfordert auch bei typischen stillen Gesellschaften einen Zufluss von außen, der die Aktiva des Untenehmens erhöht oder die Passiva mindert. Bürgschaften oder Sicherungsabtretungen reichen hierfür nicht aus.

Fundstelle(n):
AAAAB-09981

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