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FG München Urteil v. - 6 K 2636/01

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b

häusliches Arbeitszimmer

Leitsatz

Nicht erforderlich ist, dass es sich bei dem „häuslichen Arbeitszimmer„ um einen Raum handelt. Auch mehrere Räume können als funktionale Einheit zu betrachten sein, die gemeinsam der Abzugsbeschränkung unterliegen.

Ein häusliches Arbeitszimmer wird durch seinen grundsätzlichen büromäßigen Charakter bestimmt; es dient der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten.

Fundstelle(n):
NAAAB-09994

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