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Finanzgericht München Urteil v. - 2 K 2483/99

Gesetze: EStG § 1 Abs. 1AO § 8AO § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 1EStG § 1 Abs. 4EStG § 49ff AO § 169AO § 170AO § 172 Abs. 1 Nr. 2cEStG § 25 Abs. 3 S. 1 EstDV § 56 Abs. 2 AO § 150 Abs. 1

Unbeschränkte Steuerpflicht

Darlegungslast für inländischen Wohnsitz

Bestandskräftiger EInkommensteuerbescheid über beschränkte Steuerpflicht

Leitsatz

Die Festsetzungsverjährung wird auch durch die Abgabe einer Steuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige in Lauf gesetzt.

Ein Bescheid über die unbeschränkte Steuerpflicht kann nur erlassen werden, wenn eine Änderungsmöglichkeit der AO für den bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid über die beschränkte Steuerpflicht besteht.

Zur Annahme eines inländischen Wohnsitzes muss die Verfügungsbefugnis über eine inländische Wohnung feststehen, lediglich die Entscheidung über die tatsächliche Nutzung kann auf Indizien gestützt werden.

Für die Begründung eines inländischen Wohnsitzes trägt das Finanzamt die Darlegungslast.

Ein Bescheid über die unbeschränkte Steuerpflicht kann nur erlassen werden, wenn eine Änderungsmöglichkeit der AO für den bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid über die beschränkte Steuerpflicht besteht.

Fundstelle(n):
BAAAB-10042

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