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Finanzgericht München Urteil v. - 2 K 900/99 EFG 2001 S. 281

Gesetze: EStG § 7 Abs. 1 S. 4EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2

Teilwertberichtigung bei Abbruch aller Betriebsgebäude

Leitsatz

1. Werden bauliche Einrichtungen auf dem Betriebsgrundstück einer GbR im Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe abgebrochen, ist eine Teilwertabschreibung vorzunehmen, wenn das Grundstück nicht in Abbruchabsicht erworben worden ist, und der Abbruch nicht allein oder ganz überwiegend durch eine nachfolgende Veräußerung des unbebauten Grundstücks veranlasst ist.

2. Die Frage der wirtschaftlichen Wertlosigkeit des (abgebrochenen) Betriebsgebäudes kann nicht unterschiedlich beurteilt werden, je nachem, wie der einzelne Bruchteilseigentümer mit seinem Anteil verfährt.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 281
TAAAB-10062

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