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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 3922/00

Gesetze: EStG § 10e Abs. 6, EStG § 11 Abs. 2

Zeitliche Zuordnung von Vorkosten gemäß § 10e Abs, 6 EStG

Leitsatz

Für die zeitliche Zuordnung von Vorkosten gemäß § 10e EStG ist § 11 Abvs. 2 EStg maßgeblich; demnach sind solche Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet werden.

Fundstelle(n):
AAAAB-10077

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