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Finanzgericht München Urteil v. - 3 K 5103/99

Gesetze: BranntwMonG Art. 84 (aF) BranntwMonG § 132 BranntwVwO (aF) § 81 BranntwVwO (aF) § 85 § 2 Arzneimittelgesetz§ 13 Arzneimittelgesetz§ 227 AO Billigkeitsrichtslinien Teil C Abs. 3 Nr. 1 FGO § 102

Verwendung von Alkohol zur Arzneimittelherstellung

Erlass i. S. Branntweinsteuer (bisher 3 K 1269/96)

Leitsatz

Voraussetzung für die steuerfreie Verwendung von Alkohol zur Herstellung von Arzneimitteln ist die arzneimittelrechtliche Herstellererlaubnis.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
RAAAB-10080

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