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FG München Beschluss v. - 3 V 932/00

Gesetze: VO Nr. 3950/92 Art. 1 VO Nr. 3950/92 Art. 2 MGVO § 11

Saldierungsanspruch bei Verkauf oder Verleasen von Teilen der Milchreferenzmenge

Aussetzung der Vollziehung in Sachen Milch-Garantiemengenabgabe

Leitsatz

1. Einem Verkauf von Garantiereferenzmengen steht weder der Umstand entgegen, dass im Zeitpunkt der Veräußerung die verkaufte Mengen bereits vollständig beliefert oder gar überliefert worden sind, noch der Umstand, dass Teile der Garantiereferenzmenge verleast sind.

2. Ein Milcherzeuger, der Teile seiner Referenzmenge verkauft hat und anschließend dadurch in die Überlieferung gerät, besitzt weiterhin Anspruch auf Saldierung

Fundstelle(n):
HAAAB-10160

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