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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 4860/99

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 S. 2

Verlustvortrag und Gewinntantieme

Gewerbesteuermessbetrag 1996

Gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den

Körperschaftsteuer 1996

Solidaritätszuschlag 1996

Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer zum

Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals zum

Leitsatz

Bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage für eine Gewinntantieme ist ein Verlustvortrag zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
LAAAB-10163

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