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FG München Urteil v. - 4 K 2879/96 EFG 2000 S. 230

Gesetze: AO 1977 § 163, ErbStG 1974 § 12

§ 163 AO wegen Verfassungswidrigkeit des alten ErbStG bei Altfällen

Leitsatz

Für alle bis zum entstandenen Erbschaftsteueransprüche ist das ErbStG 1974 anzuwenden. Diese Weitergeltung kann nicht durch eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO unterlaufen werden. Das BVerfG hat nicht generell Billigkeitsmaßnahmen für geboten bzw. möglich gehalten, sondern ausschließlich im entschiedenen Fall, in dem hinsichtlich des Stichtagsprinzips ein Billigkeitsverfahren anhängig war.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 230
YAAAB-10231

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