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Finanzgericht München Beschluss v. - 6 V 4344/01

Gesetze: AO 1977 § 34, AO 1977 § 69, AO 1977 § 166, KStG § 8 Abs. 3 S. 2

Geschäftsführerhaftung für Körperschaftsteuer

Aussetzung der Vollziehung in Sachen

Haftung für Körperschaftsteuer 1984

Leitsatz

1. Ein Geschäftsführer einer GmbH handelt grob fahrlässig i.S.v. § 69 AO, wenn er seinen Mitwirkungspflichten bei der Steuerveranlagung nicht nachkommt und die fehlerhafte Verbuchung einer verdeckten Gewinnausschüttung von beträchtlichem Ausmaß durch den Steuerberater auf Grund einer Vernachlässigung der Überwachungspflicht nicht beanstandet.

2. Die Grundsätze der anteiligen Tilgung greifen nicht ein, wenn der Haftungsschuldner die zur Feststellung des Haftungsumfangs notwendigen Auskünfte nicht erteilt.

Fundstelle(n):
PAAAB-10422

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