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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 3799/00 EFG 2003 S. 761

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 3

Kosten für das häusliche Arbeitszimmer

Einkommensteuer 1996 und 1997

Leitsatz

1. Das häusliche Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, wenn die dort ausgeführten Arbeiten die Berufstätigkeit prägen, also für den unternehmerischen Erfolg wesentlich sind.

2. Erbringt ein als Fachberater auch im Außendienst tätiger Handelsvertreter, der mit eigener Software selbst Aufmasszeichnungen für maßgefertigte Bauelemente erstellt, die wesentlichen Arbeitsschritte, d. h. einen wesentlichen Teil der Wertschöpfung im häuslichen Arbeitszimmer, ist das Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit anzusehen.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 761
EFG 2003 S. 761 Nr. 11
OAAAB-10457

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