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FG München Urteil v. - 6 K 88/00

Gesetze: EStG § 34 Abs. 3

Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG, wenn dem Steuerpfllichtigen Optionsrechte eingeräumt und diese realisiert wurden

Leitsatz

1. Werden Aktien aufgrund von eingeräumten Optionsrechten verbilligt erworben, stellt dies einen geldwerten Vorteil dar.

2. Die Annahme einer Zusammenballung von Arbeitslohn scheidet aus, wenn der Steuerpflichtige die ihm eingeräumten Optionsrechte in mehr als zwei Veranlagungszeiträumen ausgeübt hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAB-10486

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