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Finanzgericht München Beschluss v. - 7 V 498/01 EFG 2001 S. 835

Gesetze: EStG § 50c Abs. 11, EStG § 52 Abs. 1 S. 1, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3

Verfassungsmäßigkeit der erstmaligen Anwendung der Neuregelung des § 50c Abs. 11 EStG

Leitsatz

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom in das EStG eingefügte Vorschrift des § 50c Abs. 11 EStG (Versagung einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung) auch dann anzuwenden ist, wenn der Erwerb der Anteile bereits im Kalenderjahr 1996 stattgefunden hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 1095 Nr. 20
EFG 2001 S. 835
JAAAB-10544

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