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FG Münster Urteil v. - 10 K 7713/00 F EFG 2003 S. 207

Gesetze: AO 1977 § 169 Abs 1, AO 1977 § 169 Abs 1 S 3, AO 1977 § 169 Abs 1 S 3 Nr 1, AO 1977 § 169

Abgabenordnung:

Wahrung der Feststellungsfrist nach § 169 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 AO

Leitsatz

Die Wahrung der Feststellungsfrist nach § 169 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 AO setzt voraus, dass der vor Ablauf der Festsetzungsfrist versandte Steuerbescheid dem Steuerpflichtigen auch tatsächlich zugeht. Ist der Steuerbescheid nicht zugegangen, ist die Feststellungsfrist auch dann nicht gewahrt, wenn der Bescheid nach Ablauf der Festsetzungsfrist in einem selbständigen Vorgang tatsächlich bekannt gegeben wird.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 377 Nr. 6
EFG 2003 S. 207
EFG 2003 S. 207 Nr. 4
INF 2003 S. 41 Nr. 2
KAAAB-10710

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