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FG MÜNSTER Urteil v. - 11 K 4903/99 E EFG 2001 S. 499

Gesetze: EStG § 33 Abs 1

Außergewöhnliche Belastungen

Aufwendungen für künstliche Befruchtung nach vorheriger nicht unbe-dingt medizinisch erforderlicher Sterilisation nicht zwangsläufig

Leitsatz

1) Die Aufwendungen für Invitrofertilisation und hiermit verbundene Fahrtkosten sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn die Familienplanung zuvor bereits abgeschlossen und die Sterilisation nicht medizinisch erforderlich gewesen war.

2) Eine bewußte und gewollte Sterilisation nach eingehender ärztlicher Aufklärung und Beratung ist nicht als "Krankheit" anzusehen, weil sie nicht organisch bedingt ist.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 499
JAAAB-10745

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