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FG Münster Urteil v. - 12 K 1785/99 E EFG 2003 S. 1461

Gesetze: EStG § 16EStG § 34EStG a.F. § 3 Nr 66

Betriebsaufgabe:

Steuerfreier Sanierungsgewinn, steuerbegünstigter Veräußerungsgewinn

Leitsatz

1) Ein steuerfreier Sanierungsgewinn i.S.v. § 3 Nr. 66 EStG kommt nur bei Sanierungseignung des Forderungserlasses und Sanierungsabsicht des auf eine Forderung verzichtenden Gläubigers in Betracht. An der erforderlichen Sanierungseignung fehlt es beim Erlaß nur durch einen Gläubiger. Eine Sanierungsabsicht scheidet beim Erlaß durch den Konkursverwalter aufgrund dessen besonderer Rechtsstellung aus.

2) Für Gewinne, die der Steuerpflichtige während oder nach dem Betriebsaufgabevorgang aus der Abwicklung üblicher Geschäfte erzielt, kommt eine Tarifbegünstigung nach §§ 16, 34 EStG nicht in Betracht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 737 Nr. 13
EFG 2003 S. 1461
EFG 2003 S. 1461 Nr. 20
FAAAB-10781

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