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FG Münster Urteil v. - 12 K 4166/00 E EFG 2002 S. 672

Gesetze: EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG § 12 Nr 1, EStG § 10 Abs 1

Sonderausgaben:

Vermögensübergabeverträge zwischen nahen Angehörigen - Fremdvergleichskriterien - Steuerliche Anerkennung trotz Nichtbeachtung einer Wertsicherungsklausel - Abzug der Versorgungsleistungen als dauernde Last

Leitsatz

1) Übertragen Eltern mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge ihr Vermögen auf einen oder mehrere Abkömmlinge und bedingen sie sich gleichzeitig von den Übertragsnehmern die Leistung eines ausreichenden Lebensunterhalts bis zu ihrem Tod aus, sind die im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge an den Vermögensübergeber erbrachten Versorgungsleistungen als dauernde Last abziehbar.

2) Für die steuerrechtliche Anerkennung eines Versorgungsvertrags reicht es aus, wenn die Parteien sich in den wesentlichen Punkten an die Vereinbarung gehalten haben; die bloße Nichtanwendung oder Unwirksamkeit einer Wertsicherungsklausel ist daher steuerlich unschädlich, solange der Ausgangsbetrag tatsächlich gezahlt und damit die Hauptleistungspflicht erfüllt wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2002 S. 1409 Nr. 27
EFG 2002 S. 672
KÖSDI 2002 S. 13335 Nr. 7
TAAAB-10785

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