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FG Münster Urteil v. - 14 K 5340/95.E

Gesetze: EStG § 33 Abs 2, EStG § 33 Abs 2 S 1, EStG § 33b, EStG § 33 Abs 1

Außergewöhnliche Belastungen:

Höhe der berücksichtigungsfähigen Kfz-Kosten neben dem Körperbehinderten-Pauschbetrag

Leitsatz

Neben dem Körperbehinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG können Kfz-Kosten eines Körperbehinderten für max. 15.000 km angesetzt werden. Dieses gilt selbst dann, wenn die Mehrkosten notwendig sind, um ein Studium absolvieren zu können.

Fundstelle(n):
DAAAB-10841

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