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FG MÜNSTER Beschluss v. - 14 V 3087/00 E EFG 2001 S. 71

Gesetze: GG Art 20 Abs 3EStG § 2 Abs 1EStG § 2 Abs 1 S 1EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 7EStG 22 Nr 2 EStG 23 Abs 1 EStG 23 Abs 1 S 1 EStG 23 Abs 1 S 1 Nr 1 FGO § 69 Abs 2FGO § 69 Abs 2 S 2FGO § 69 Abs 3FGO § 69 Abs 3 S 1

Spekulationsgeschäfte

Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Verlängerung der Spekulationsfrist für Grundstücksveräußerungen

Leitsatz

1. Die in § 52 Abs. 39 S. 1 EStG angeordnete rückwirkende Anwendung der §§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 7, 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ist ein Fall unechter Rückwirkung.

2. Das Vertrauen der Steuerpflichtigen auf die vorher geltende zweijährige Spekulationsfrist ist nicht schutzwürdig, wenn die Veräußerung nach dem Beschluß des Bundestags und -rats über das StEntlG 1999/2000/2002 vom und nach der Verkündung des Gesetzes am stattfindet.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 71
AAAAB-10855

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