Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Münster Urteil v. - 8 K 118/99 F EFG 2002 S. 369

Gesetze: AO 1977 § 174 Abs 5, AO 1977 § 179 Abs 2, AO 1977 § 180, EStG § 6 Abs 1, EStG § 6 Abs 1 Nr. 5, EStG § 15 Abs 1, EStG § 15 Abs 1 Nr 1, AO 1977 § 174 Abs 4

Gewinnfeststellung: Festsetzungsverjährung - gewerblicher Grundstückshandel

Gesellschafter bzw. Gemeinschafter nicht Dritter i.S. des § 174 Abs. 5 AO im Verfahren wegen einheitlicher und gesonderter Gewinnfeststellung der Personengesellschaft/-gemeinschaft - Indizien zur Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel

Leitsatz

1) Beteiligte einer Personengesellschaft oder -gemeinschaft, denen über die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung der Ertrag aus dieser Gesellschaft / Gemeinschaft zugewiesen wird, sind nicht "Dritte" i.S. des § 174 Abs. 5 AO, sondern selbst Steuerpflichtige mit der Folge, dass sich in diesen Fällen die Änderungsbefugnis des Finanzamts unmittelbar aus § 174 Abs. 4 AO ergibt.

2) Bei Würdigung aller für und gegen einen gewerblichen Grundstückshandel sprechenden Umstände des zu beurteilenden Sachverhalts wird eine bedingte Verkaufsabsicht grundsätzlich weder durch eine - wenn auch längere - Vermietung eines oder mehrerer Objekte noch durch Finanzierungsprobleme und die Überlegung, ein Grundstück zur Alterssicherung nutzen zu wollen, ausgeräumt.

3) Zu den Indizien, die bei der Prüfung eines gewerblichen Grundstückshandels zu berücksichtigen sind, zählt auch die Tatsache, dass ein Objekt in Eigentumswohnungen aufgeteilt und eine Umfinanzierung vorgenommen worden ist, bei der die Kredite auf die einzelnen Wohnungen verteilt worden sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 369
XAAAB-11131

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen