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FG MÜNSTER Urteil v. - 8 K 2049/98 E EFG 2001 S. 562

Gesetze: EStG § 9 Abs 5, EStG § 4 Abs 5, EStG § 4 Abs 5 S 1, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 3

Werbungskosten:

Mehraufwendungen für Verpflegung bei einem Rettungsassistenten

Leitsatz

1) Ein Rettungsassistent hat seine regelmäßige Arbeitsstätte in der Rettungswache.

2) Ein Rettungsassistent übt - ähnlich einem Polizisten auf Verkehrsstreife - keine Fahrtätigkeit aus.

3) Ein Rettungsassistent ist nicht an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten tätig.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 562
FAAAB-11137

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