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FG MÜNSTER Urteil v. - 9 K 8035/97 F EFG 2001 S. 127

Gesetze: KStG § 30 Abs 1, KStG § 30 Abs 2, KStG § 30 Abs 2 Nr 2, KStG § 30 Abs 2 Nr 4, EStG § 6 Abs 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 5, EStG § 6 Abs 1 Nr 5 S 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 5 S 1 lit b, AO 1977 § 176 Abs 1, AO 1977 § 176 Abs 1 S 1, AO 1977 § 176 Abs 1 S 1 Nr 3

Körperschaften

Bewertung der durch eine Kapitalgesellschaft aufgrund Vermächtnisses des verstorbenen Hauptgesellschafters erworbenen eigenen Anteile

Leitsatz

1. Die von einer Kapitalgesellschaft aufgrund eines Vermächtnisses ihres verstorbenen Hauptgesellschafters erworbenen eigenen Anteile sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten des diese Anteile einlegenden Erben zu bewerten.

2. Die Bewertung ist in den einer Einlage folgenden Jahren nicht mehr gemäß § 6 Abs 1 Nr 5 lit b EStG mit den Anschaffungskosten vorzunehmen, wenn bei den Steuerfestsetzungen bzw. Feststellungen der Besteuerungsgrundlagen für das Jahr der Einlage ihre Bewertung aufgrund zu dieser Zeit bekannten Rechtsprechung mit dem Teilwert zu erfolgen hatte und so erfolgt ist.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 127
UAAAB-11200

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