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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 12 K 738/96

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4

Verluste aus von vornherein verlustbehafteten Darlehensforderungen nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig

Leitsatz

1. Von vornherein verlustbehaftete Wirtschaftsgüter wie Darlehensforderungen können weder notwendiges noch gewillkürtes Betriebsvermögen sein. Entsprechende Verluste sind daher nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.

2. Eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft kann grds. notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen oder Privatvermögen sein. Die Höhe der Beteiligung ist nicht ausschlaggebend.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
KAAAB-11264

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