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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 30/98 EFG 2001 S. 1493

Gesetze: EStG § 2a Abs. 1

Aktivitäts- oder Produktivitätsklausel nach § 2a Abs. 2 EStG

Leitsatz

  1. Die Regelung des § 2a Abs. 2 EStG soll sicherstellen, dass bestimmte, vom Gesetzgeber erwünschte Auslandsbetätigungen vom Abzugsverbot des Abs. 1 ausgenommen werden.

  2. Voraussetzung für eine Begünstigung nach Abs. 2 ist eine ausschließliche oder fast ausschließliche Tätigkeit der ausländischen Betriebsstätte. Dazu müssen mindestens 90 v.H. des Betriebsergebnisses durch die begünstigte Tätigkeit getragen werden.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1493
NAAAB-11276

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