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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 10029/01

Gesetze: EStG § 1 Abs. 1 Satz 1, DBA-Liberia Art. 15 Abs. 2

Steuerpflicht von Seeleuten, die unter sog. Liberia-Flagge fahren

Leitsatz

  1. Hat ein Stpfl. seinen Wohnsitz im Inland, ist er unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

  2. Nach Art. 15 Abs. 2 DBA-Liberia wird das deutsche Besteuerungsrecht eingeschränkt, sofern sich ein Stpfl. länger als 183 Tage während eines Zeitraums von 12 Monaten in Liberia aufhält.

  3. Befindet sich ein Schiff im Hoheitsgebiet eines Dritt-Staates, so kann es nicht gleichzeitig im Hoheitsgebiet Liberias sein.

Fundstelle(n):
WAAAB-11341

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