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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 380/98 EFG 2002 S. 1028

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3

Kein neuer Fristlauf bei Unterbrechung der doppelten Haushaltsführung um einen Monat

Leitsatz

  1. Die 2-Jahresfrist für die Abzugsfähigkeit der Mehraufwendungen anlässlich doppelter Haushaltsführung gilt auch für vor dem Jahr 1996 begonnene doppelte Haushaltsführungen.

  2. Eine kurzfristige Unterbrechung von nur einem Monat begründet nicht den erneuten Lauf der 2-Jahresfrist für doppelte Haushaltsführung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1052 Nr. 17
EFG 2002 S. 1028
EFG 2002 S. 1028 Nr. 16
HAAAB-11398

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