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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 740/98 EFG 2001 S. 174

Gesetze: UStDV 1993 § 36 Abs. 1

Pauschalierter Vorsteuerabzug nach §§ 36 ff. UStDV nur bei Dienst- und Geschäftsreisen

Leitsatz

  1. Die Voraussetzungen für die Gewährung von pauschalierten Vorsteuern richten sich ausschließlich nach Umsatzsteuerrecht.

  2. Danach werden pauschalierte Vorsteuern nur für Dienst- und Geschäftsreisen gewährt.

  3. Einsatzwechseltätigkeiten und doppelte Haushaltsführung werden durch die Regelungen der §§ 36 ff. UStDV nicht begünstigt.

  4. Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG ist auch unter dem Gesichtspunkt gleicher Wettbewerbsverhältnisse durch die unterschiedliche Behandlung von Dienst- und Geschäftsreisen bzw. Tätigkeit an wechselnden Einsatzstellen oder doppelte Haushaltsführung nicht gegeben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 174
TAAAB-11517

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