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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 256/96 EFG 2000 S. 650

Gesetze: KStG § 14

Der Betrieb eines Technologiezentrums durch ein gemeindliches Energieversorgungsunternehmen kann mangels technisch-wirtschaftlicher Verknüpfung nicht in Form einer Organschaft erfolgen

Leitsatz

  1. Eine Organschaft kommt nur in Betracht, wenn die Organgesellschaft nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist.

  2. Nach dem Gesetzeswortlaut kann auf die Prüfung der wirtschaftlichen Eingliederung ein selbständiges Tatbestandsmerkmal einer Organschaft nicht verzichtet werden.

  3. Betätigt sich der Organträger auf dem Sektor der Energiewirtschaft durch Lieferung von Energie und Wasser und wird dieser Unternehmenszweck durch die Organgesellschaft weder gefördert noch ergänzt, so daß es an einem wirtschaftlichen Zusammenhang dergestalt fehlt, dass sich beide Unternehmen als Teile einer wirtschaftlichen Einheit darstellen, kommt eine Organschaft nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 650
BAAAB-11536

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