Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 8 K 729/99

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 2, AO § 110

Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen

Leitsatz

  1. Steuerbescheide sind nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen und den Stpfl. kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden.

  2. Der bloße Umstand, dass nach dem Ergehen von Schätzungsbescheiden betr. Einkommensteuer und Umsatzsteuer die entsprechenden Steuererklärungen erst nach Ablauf der Einspruchsfrist eingereicht werden und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu versagen ist, reicht allein nicht aus, grobes Verschulden des Stpfl. anzunehmen.

  3. Im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO ist es Aufgabe des FA, ggf. ein grobes Verschulden des Stpfl. nachzuweisen, denn grds. ist davon auszugehen, dass Fehler des Stpfl. im Regelfall auf einem Versehen, also auf leichter Fahrlässigkeit beruhen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
JAAAB-11610

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen