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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - II 653/98

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2

Die 1%-Regel ist nicht zu beanstanden; sie gilt auch für Gebrauchtfahrzeuge

Leitsatz

  1. Bei der 1-v. H.-Regelung handelt es sich um eine verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende pauschalierende Bestimmung.

  2. Die 1-v. H.-Regelung gilt auch für Gebrauchtfahrzeuge.

  3. Da es den Stpfl. unbenommen bleibt, den Anteil der tatsächlichen Privatfahrten durch ein Fahrtenbuch nachzuweisen, ist das Argument der Überbesteuerung nicht zutreffend.

Fundstelle(n):
TAAAB-11637

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